Taschenrechner und Stift zur Ermittlung des Unternehmenswertes bei Erbschaft

Erbschaftsrecht: Wie viel ist ein Architekturbüro wert?

Die Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer erfolgte im Jahr 2009 durch die Regierung. Die Schenkungssteuer fällt bei einer vorweggenommenen Erbschaft an, jedoch nur wenn der persönliche Freibetrag überschritten wird. Seitdem der Reform haben Finanzämter den tatsächlichen Unternehmenswert oder den Wert eines Architekturbüros zu ermitteln. Im Anschluss daran können Rabatte oder Freibeträge in Erwägung gezogen werden. Selbst beim Verkauf eines Architekturbüros wird die Wertermittlung so zugrunde gelegt. Durch die unterschiedlichen Methoden der Ermittlung von Bürowerten gibt es nicht selten Streit, denn der reale Wert ist wichtig.

Erben oder Übertragung bei vorweggenommener Erbfolge mit Schenkungssteuer

Bei einer Übertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, wobei hier die Schenkungssteuer zu berücksichtigen ist, oder einer Vererbung von Unternehmensanteilen oder ganzen Unternehmen, muss deshalb unbedingt im Vorfeld geklärt werden, mit welchem Wert der Anteil oder das Unternehmen in der Erbschafts- oder Schenkungssteuer-Erklärung einzutragen ist.

Der Wert kann auch mit anerkannten, für nicht steuerliche Zwecke üblichen Verfahren von einem Unternehmenswertgutachter nachgewiesen werden. Es konnte sich aufgrund der vielen Branchen von Unternehmen kein Standard-Bewertungsverfahren etablieren. Es muss nicht zwingend ein Gutachten nach IDW S1 sein, sondern es ist ein Gutachten vorzulegen, welches in der Methode nicht zu beanstanden ist.

Die Rangfolge der verschiedenen Bewertungen

  1. Bewertung mittels Ableitung aus zeitnahen Verkäufen vor dem Übergang
  2. Bewertung gemäß § 188 Bewertungsgesetz (vereinfachtes Ertragswertverfahren), sofern nicht mit unzutreffenden Ergebnissen zu rechnen ist, die offensichtlich sind
  3. Unternehmenswertgutachten (Nachweis eines niedrigen Wertes)
  4. Als Untergrenze gilt der Substanzwert bei der Bewertung

Dieser Substanzwert kann im Vergleich zum Liquidationswert auch vor dem Insolvenz-Verfahren noch hoch sein. Es handelt es sich um den angenommenen Wiederbeschaffungswert, der Substanz wie Einrichtung, EDV oder Geräte, die sich im Betrieb befinden und das Betriebsvermögen darstellen. Der Unternehmenswert darf im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft nicht unterhalb dieses Substanzwertes liegen und kann weder mit einem vereinfachten Ertragswert-Verfahren noch mit einem Unternehmensgutachten widerlegt werden.

Folgende Ausgangsdaten bilden die Grundlage für die Ermittlung des Statuswertes:

  • Substanzwert
  • Praxiswert
  • Auftragswert
  • Organisationswert

Der aktuelle Wert wird durch Mobiliar, sonstige Einrichtung, Maschinen (Substanz) und den Standard der Organisation erfasst. Dieser Praxiswert stellt den Wert in der Vergangenheit dar, der Auftragswert steht für den Zukunftswert.

Wie der Immobilienwert eines Architekturbüros ermittelt werden kann, lesen sie hier.

Verkäufe, Partnerschaften, Fusion

Obwohl die Wirtschaftslage schlecht ist, stehen auch Unternehmensverkäufe auf der Tagesordnung. Vielleicht werden nach einer Erbschaft Partnerschaften und Unternehmensnachfolgen geregelt oder Unternehmen fusionieren. Dadurch wird ebenfalls ein Ermitteln des Unternehmenswertes erforderlich. Er soll für alle Vertragspartner eine faire Grundlage bilden. Eine wesentliche Rolle spielen die Marktchancen bei der Beurteilung des Unternehmenswertes.

Es ist durchaus möglich, dass ein Planungsbüro mit wenig Eigenkapital trotzdem ein großes Potenzial für die Zukunft hat. Banken beurteilen bei der Vergabe von Krediten in der Regel nach den geltenden Voraussetzungen von Basel II. Besseres Rating senkt das Risikogewicht und das Eigenkapital, das notwendig ist, um einen Kredit zu erhalten. Banken betrachten heute zunehmend die qualitativen Merkmale bei der Bewertung. Sie können bei einer Kreditvergabe für die Sicherung der Zukunft und der Chancen am Markt maßgebend sein.

Vor allem in der aktuellen Wirtschaftslage ist das Zurückgreifen auf nur oberflächliche Vergleichswerte wenig geeignet. Das wird der Situation eines Unternehmens nicht gerecht. Eine ausschließliche Analyse der Entwicklung von Umsatz und Gewinn oder das reguläre Ertragswert-Verfahren (unter der Berücksichtigung von nur vergangenen Umsätzen) reicht ebenfalls nicht aus. Alle Komponenten, die den Wert beeinflussen, müssen zwingend durchleuchtet werden. Faktoren wie die Projekt-Situation, die Qualität von Kundenbeziehungen, der Grad der Kooperation, die Mitarbeiter-Struktur und die Zukunftschancen auf dem Markt spielen eine grundlegende Rolle bei der Unternehmenswert-Beurteilung.